Stadt Weinheim setzt vorsorglich das Landesnichtraucherschutzgesetz um und schafft Bereiche für Raucherinnen und Raucher.

Seit dem 1. Juni 2026 gilt das überarbeitete Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg. Was den Weinheimer Waidsee angeht, ist es nicht einfach eine klare Definition zu erkennen, ob der See als Naturgewässer dem Gesetz unterliegt, das sich eigentlich auf Freibäder bezieht. Weil es dazu unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, hat sich die Bäderverwaltung in Absprache mit Nachbarkommunen und dem Landratsamt nun doch dazu entschieden, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. „Im Zweifel für die Nichtraucher“, erklärt Betriebsleiter und Schwimm-Meister Markus Hester.

Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden und gleichzeitig einen praktikablen Badebetrieb sicherzustellen, hat die Stadt Weinheim mehrere ausgewiesene Raucherbereiche auf dem Gelände eingerichtet.

Angesichts der rund 35 000 Quadratmeter großen Liegefläche wäre ein vollständiges und strikt durchgesetztes Rauchverbot in der Praxis nur schwer umsetzbar. Deshalb setzt die Stadt auf eine differenzierte Lösung: Derzeit stehen den Badegästen zwei ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung – eine Bank nahe des Eingangsbereichs sowie ein Bereich auf der unteren Wiese in Richtung Kiosk mit zwei Bänken und einem Sonnensegel. Darüber hinaus wurde die Liegewiese zwischen dem mittleren WC-Gebäude und der Wasserfläche ausdrücklich als Raucherbereich ausgewiesen.

Mit diesem Konzept sollen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und zugleich die unterschiedlichen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher berücksichtigt werden.

„Erfahrungsgemäß lassen sich neue gesetzliche Regelungen im laufenden Betrieb besser umsetzen, wenn man versucht, alle Bedürfnisse der Gäste zu betrachten. Die einladenden sowie zentralen Bereiche sollen mitnichten das Rauchen fördern, sondern das Verständnis der Raucher bestärken, die Regelungen einzuhalten. Zudem hoffen wir auf eine gewisse Selbstregulierung der Badegäste, da unser Fokus gerade an besucherstarken Tagen der Wasserfläche gelten sollte“, erklärt Markus Hester.

Die Stadt Weinheim bittet alle Badegäste um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der ausgewiesenen Bereiche. Ziel ist es, den Aufenthalt am Waidsee für alle Besucherinnen und Besucher angenehm zu gestalten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig umzusetzen.

(Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 16. Juni 2026)

Diesen Beitrag teilen und Freunde informieren:
Zum Inhalt springen