Schon mehr als 7000 Weinheimerinnen und Weinheimer haben sich entschieden, wen sie als nächsten oder als nächste OB haben wollen. Denn so viele Briefwahlanträge sind bereits eingegangen. Drei Tage vor der Wahl des neuen Verwaltungschefs der Großen Kreisstadt hat die Stadt noch einmal wichtige Informationen zur Wahl zusammengefasst.
Die Wahl wird erforderlich, weil Amtsinhaber Manuel Just als Landrat zum Rhein-Neckar-Kreis wechselt. Wenn Weinheim am 3. Mai die Wahl hat, befindet er sich schon zwei Tage im neuen Amt.
Es gibt eine Bewerberin und sieben Bewerber. In dieser Reihenfolge stehen sie auf dem Stimmzettel:
Michael Möslang, Linkenheim-Hochstetten, Bürgermeister, geb. 1983
Wolfram Bernhardt, Adelsheim, Bürgermeister, geb. 1983
Dr. Carsten Labudda, Weinheim, Pädagogische Fachkraft, geb. 1975
Alexandra Kriegel, Weinheim, Leiterin eines Städtischen Eigenbetriebes, geb. 1970
Heiko Stilgenbauer, Gebietsmanager, Weinheim geb. 1988
Matthias Hördt, Weinheim, Fachinformatiker, geb. 1966
Awais Buttar, Schriesheim, Gartenbauer, geb. 1983
Marcel Fieger, Weinheim, Qualitätsmanager, geb. 1997
Die Stimmen werden in 51 Wahllokalen vergeben, die am 3. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, dazu kommen 14 Briefwahlbezirke. Das Bürger- und Ordnungsamt hat rund 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt.
Zur Wahl berechtigt sind 34 380 Weinheimerinnen und Weinheimer ab 16 Jahrern.
Die Zahl der Erstwähler beträgt 2841, unter den Wähler sind 2618 EU-Bürger, die bei Kommunalwahlen stimmberechtigt sind.
Im Rathaus/Schloss werden im Dienstzimmer des Oberbürgermeisters am Sonntag, 3. Mai, ab 18 Uhr die Hochrechnungen und Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert. Schon um 20 Uhr tagt der Gemeindewahlausschuss öffentlich im Großen Sitzungssaal, um das Ergebnis festzustellen.
In Ausnahmen ist Briefwahl am Wahltag möglich
Die Frist zur Antragsstellung von Briefwahlunterlagen endet am Donnerstag, 30. April, 18 Uhr. Am Samstag, 2. Mai, von 10 Uhr bis 12 Uhr kann ein neuer Wahlschein erteilt werden, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der Wahlschein nicht zugegangen ist.
Personen, die kurzfristig erkranken, können am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr bei der Wahldienststelle Briefwahlunterlagen beantragen. Diese können an eine andere Person nur ausgehändigt werden, wenn eine Vollmacht zur Entgegennahme vorliegt. Das Wahlamt befindet sich am Samstag und Sonntag im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang A, Zimmer 209 und ist unter den Telefonnummern 82-216 und 82-561 erreichbar. Fragen an wahlamt@weinheim.de.
Für eine Stichwahl am 17. Mai
Im Falle einer Stichwahl ist das Briefwahlbüro im Rathaus/Schloss ab 8 Uhr im Kleinen Sitzungssaal sofort wieder geöffnet.
Die Wahlbenachrichtigung, die den Wählerinnen und Wählern zugegangen sind, beziehen sich auf die Wahl am 3. Mai und auf eine mögliche Stichwahl am 17. Mai. Wähler sollten unbedingt darauf achten, dass Sie bei ihrem Urnengang am Sonntag diese Wahlbenachrichtigung wieder mitnehmen.
Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Oberbürgermeisterwahl dem Wähler/ der Wählerin für eine eventuelle Stichwahl von den Wahlhelfern vor Ort wieder zurückgegeben, bei der Stichwahl wird diese einbehalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort werden ebenfalls darauf achten. Dann gilt die Vorlage der Wahlbenachrichtigung auch für den 17. Mai im Wahllokal.
Wählerinnen und Wähler, die schon vor der Wahl am 3. Mai für beide Wahltage Briefwahl beantragt haben, bekommen ihren Wahlschein für den 17. Mai zugeschickt. Sie haben dazu auf dem ersten Wahlscheinantrag ein entsprechendes Feld angekreuzt.
Wer sich für Briefwahl zunächst nur für die Wahl am 3. Mai entschieden hat, erhält mit den Briefwahlunterlagen die Wahlbenachrichtigung zurück und kann für den 17. Mai entscheiden, ob erneut Briefwahl beantragt werden soll oder am Wahlsonntag vor Ort im Wahllokal gewählt wird.
Falls ein Wähler am 3. Mai in einem Wahllokal gewählt hat, am 17. Mai aber per Briefwahl seine Stimme abgeben will, muss er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Die Briefwahlunterlagen können per Mail an wahlamt@weinheim.de oder vor Ort im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim im kleinen Sitzungssaal, Eingang D, Obertorstraße 9 beantragt werden.
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 30. April 2026