Berge von Stimmzetteln, Merkblätter und Umschlägen stapeln sich im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim. Der 9. Juni ist mit Europa- und Kommunalwahl sowieso schon eine Mammutaufgabe. In diesem Jahr kommt in Weinheim zusätzlich der Bürgerentscheid hinzu.

Dass im Moment durchaus Verzögerungen im Ablauf eintreten, sei einerseits der Menge an Unterlagen geschuldet, andererseits gesetzlicher Vorgaben, erklärt Markus Böhm, der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes, zu dem das Wahlamt gehört. Oberbürgermeister Manuel Just hat die Wählerinnen und Wähler um Verständnis und Geduld gebeten. Jede und jeder werde in die Lage versetzt, seine Stimmen anzugeben.

Zunächst: Jeder Wahlberechtigte und jede Wahlberechtigte hat oder wird bis zum 8. Juni 2024 die Stimmzettel für die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl sowie für die jeweilige Ortschaftsratswahl zugestellt bekommen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, um zu ermöglichen, sich über die Komplexität der Stimmzettel im Voraus einen Überblick zu verschaffen und die Stimmzettel bereits ausgefüllt am Wahlsonntag mit ins Wahllokal zu bringen.

Laut Kommunalwahlgesetz ist das gefordert. Technisch und zeitlich sei es nicht möglich, mit dieser Zustellung zu warten, bis alle Briefwähler feststehen. Denn bis zum 7. Juni können sich die Bürger noch für eine Briefwahl entscheiden. Folge: In diesen Tagen bekommen einige Briefwähler den Packen Stimmzettel zweimal in den Briefkasten.

Nicht verwechseln: Stimmzettel-Zusendung und Briefwahlunterlagen

Das Wahlamt weist explizit darauf hin: Bei der Stimmzettelzustellung handelt es sich nicht um Briefwahlunterlagen. Diese müssen separat per Internet, E-Mail oder durch Ausfüllen der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Durch Verzögerungen bei der Zustellung der Stimmzettel durch die verschiedenen Druckereien, kam es nicht nur in Weinheim zu einem verspäteten Start des Versands der Briefwahlunterlagen. Diese werden seit Mitte letzter Woche versendet. Allerdings dauert die Bearbeitung der bisher schon eingegangenen 7000 Briefwahlanträge an, weshalb das Wahlamt um ein wenig Geduld bittet. Die Briefwahlunterlagen werden natürlich rechtzeitig vor der Wahl zugehen.

Kurz und knapp: Jede Wählerin und jeder Wähler sollte mittlerweile eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer sich für Briefwahl entscheidet, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Er kann persönlich beim Briefwahlbüro während der Öffnungszeiten oder durch Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Antrags gestellt werden. Außerdem werden Anträge per Internetlink unter www.weinheim.de und per E-Mail an wahlamt@weinheim.de angenommen. Bitte in der E-Mail Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

Hingegen: Wer keine Briefwahl in Anspruch nehmen will, muss zunächst nichts unternehmen. Er wartet ab, bis ihm die Stimmzettel für die Kommunalwahlen zugestellt werden und gibt sie am Wahlsonntag zusammen mit der Wahlbenachrichtigung ab. Oder er füllt sie in der Wahlkabine im Wahllokal aus.

Wie bereits 2019 werden bei den Gemeinderatswahlen und Ortschaftsratswahlen in Weinheim Stimmzettelblöcke (Stimmzettel hintereinander, die durch Perforation einzeln abtrennbar sind) verwendet. Die Stimmzettel der Kreistagswahl sind Stimmzettelfahnen. Die Stimmzettel für die Europawahl und den Bürgerentscheid werden im Wahllokal ausgehändigt. Dort sind auch zusätzliche Stimmzettel für die Kommunalwahl vorhanden, falls der Stimmzettel vergessen oder verloren wurde.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass etliche Wahlberechtigte am Wahlsonntag überfordert sind, wenn sie sich nicht zuvor schon mit den Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Wahlsystem in Baden-Württemberg beschäftigt haben. Das Wahlsystem ist recht kompliziert. Für jeden Kandidaten und jede Kandidatin können bis zu drei Stimmen gebündelt („Kumulieren“) und/oder Personen von anderen Listen auf einer Liste ergänzt werden. („Panaschieren“).

Auf den Merkblättern zu den jeweiligen Wahlen werden die verschiedenen Möglichkeiten erklärt. Weiterhin findet man auf www.weinheim.de unter Wahlen und Abstimmungen zwei Erklärvideos. Eins zur Briefwahl und eins zum Wahlsystem und den Möglichkeiten der Stimmabgabe in Baden-Württemberg. Man findet sie unter www.weinheim.de/wahlen_abstimmungen.

Abholung der Briefwahlunterlagen bis Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni 2024, um 18 Uhr, im Briefwahlbüro der Stadt Weinheim beantragt und ausgestellt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im Rathaus/Schloss, Obertorstraße 9, Eingang D.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Weitere Fragen beantwortet das Wahlamt unter wahlamt@weinheim.de oder telefonisch unter 06201-82 358 oder 82 561. Das Briefwahlbüro ist nicht rollstuhlgerecht zu erreichen. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, können eine Klingel nutzen oder sich beim Briefwahlbüro telefonisch ankündigen.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 24. Mai 2024

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