Die Wohngeldstelle der Stadt Weinheim führt zum 1. April die „eAkte“ ein. Das bedeutet, dass die Wohngeldakte ab dann elektronisch und nicht mehr in Papierform geführt wird. Es besteht dann die Möglichkeit, den Wohngeldantrag auch online auf der Homepage der Stadt Weinheim/Amt für Soziales, Jugend, Familie und Senioren oder unter dem Serviceportal Baden-Württemberg (kurz: Service BW) zu beantragen.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass Antragsteller dem schriftlichen Wohngeldantrag keine Originalunterlagen beifügen sollen, falls diese nicht ausdrücklich angefordert werden. Wer weiter schriftliche Anträge stellen mag, kann nur noch Kopien einreichen. In Ausnahmefällen kann bei der Wohngeldstelle vor Ort eine Kopie erstellt werden.

Wird der Antrag in Papierform gestellt, werden die Unterlagen gescannt und elektronisch gespeichert. Nach der Bearbeitung werden diese noch vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Fragen zur „eAkte“ beantworten gerne die zuständigen Sachbearbeiter der Wohngeldstelle.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 25. März 2025

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