Im Vorfeld der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 15. Juli (18 Uhr, Großer Sitzungsaal), gibt es eine veränderte Lage. Die Weinheimer Stadtverwaltung wollte dem Gremium vorschlagen, durch Beschluss des Gemeinderats einen Bürgerentscheid zur Gewerbeentwicklung im Gebiet „Hintere Mult“ mit einer deutlich vereinfachten und eindeutigen Fragestellung herbeizuführen. Dieser Vorschlag stand allerdings unter Vorbehalt, „wenn die Vertrauensleute beziehungsweise Kläger diesem Vorgehen schriftlich zustimmen“.

Anfang der Woche fand nun ein Gespräch mit den Vertrauensleuten und Klägern des Bürgerentscheids statt. Darin wurde klar signalisiert, so teilt es Bürgermeister Andreas Buske in einem Schreiben zur Sitzung dem Gemeinderat mit, dass Kläger und Vertrauensleute mit einer veränderten Fragestellung bei einem Bürgerentscheid nicht einverstanden wären. Und ohne ein Einvernehmen zwischen Klägern und der Stadt bestehe die Gefahr, dass gegen die Änderung der Fragestellung geklagt wird und es zu einem weiteren Gerichtsverfahren kommt. Dies wolle die Stadt aber unbedingt vermeiden. Buske: „Damit würde es anstelle der ursprünglich intendierten direktdemokratischen Entscheidung ein erneutes Gerichtsverfahren geben, das wäre sicher auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“

Der Bürgermeister hat am Dienstag daher angekündigt, dass er am Mittwoch im Gemeinderat den Leitantrag stellen wird, die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zu beschließen. Seine Erklärung dazu: Damit wäre der Zweck des Bürgerbegehrens erreicht und für die gesetzliche Bindung von drei Jahren würde das Thema Hintere Mult ruhen. Man erhoffe sich dadurch eine Befriedung der Situation, die eine sachliche Neubeurteilung der Lage in drei Jahren auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation ermögliche. Gleichzeitig könnte auf einen aufwändigen Bürgerentscheid, der Kosten von über 100 000 Euro verursachen würde, verzichtet werden.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 14. Juli 2026

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