Es sind gute Nachrichten für die Entwicklung der Stadt Weinheim. Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken ist trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen groß. Das ist ein Grund, weshalb die Stadt an der Entwicklung eines Gewerbegebietes „Hintere Mult“ im Südwesten der Stadt an den Bahnschienen festhält.

Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung (ATUS) hat am Mittwoch den so genannten „Offenlagebeschluss“ gefasst. Damit setzt die Stadt das Bebauungsplanverfahren fort, das schon 2017 begonnen hat. Die Offenlage, bei welcher der VGH im Zuge eines Normenkontrollverfahrens Mängel festgestellt hatte, wird wiederholt.

Die „Hintere Mult“ ist im Flächennutzungsplan für die Stadt Weinheim schon einige Jahre als Gewerbegebiet ausgewiesen und für ortsansässige Unternehmen mit Erweiterungsbedarf vorgesehen. Das Areal ist im Einheitlichen Regionalplan

Rhein-Neckar als Mittelzentrum und Siedlungsbereich Gewerbe festgelegt. Damit wird der

Stadt Weinheim eine regional bedeutsame Funktion als Gewerbestandort zugewiesen.

Nur wenig freie Gewerbegrundstücke

Dass es einen konkreten Bedarf an Gewerbegebietsflächen in Weinheim gibt, belegen nach der Einschätzung der Stadtverwaltung die Erfahrungen aus der Vermarktung des Gewerbegebiets Nord, die regelmäßig bei der Stadtverwaltung eingehenden Anfragen von unterschiedlichen Unternehmen sowie die Tatsache, dass im Weinheimer Stadtgebiet nur noch sehr wenige verfügbare Gewerbegrundstücke vorhanden sind.

Oberbürgermeister Manuel Just bekräftigte in der Sitzung des Ausschusses aus seiner Sicht die Notwendigkeit des Gewerbegebietes. „Die Gewerbetreibenden in dieser Stadt wollen Arbeitsplätze schaffen und brauchen Expansionsmöglichkeiten“, argumentierte er und verwies auf die Konsequenz seiner Argumentation seit seinem Amtsantritt. Seine Einschätzung sei sogar noch klarer und bestätigt worden. Erstens habe sich die Lage der Kommunalfinanzen weiter verschlechtert, und man müsse die Möglichkeit der Finanzierung in die eigene Hand nehmen. Die Gewerbesteuereinnahmen seien dabei besonders wichtig. Zweitens habe sich der Expansionsbedarf der Weinheimer Betriebe durch die Vermarktung im Gewerbegebiet „Nord“ weiter bestätigt. „Die Betriebe warten auf unseren Beschluss“, weiß der OB. Im Gebiet „Hintere Mult“ könnten rund 500 neue Arbeitsplätze entstehen.

Manuel Just kündigte an, man werde das Verfahren daher nun mit der deutlichen Mehrheit des Gemeinderates weiter vorantreiben. „Wir werden da jetzt Gas geben“, so der Oberbürgermeister. Der Gesetzgeber bekenne sich klar und bewusst dazu, dass ein anhängiges Verfahren bei einem Bebauungsplan keine aufschiebende Wirkung habe.

Auch Vertreter der Fraktionen betonten, dass Weinheim unbedingt weitere Gewerbeflächen-Angebote brauche. In den zurückliegenden Jahrzehnten seien bereits Gewerbe- durch Wohngebiete ersetzt worden.

B&S will Betrieb bündeln

Die B&S Industrieservice GmbH, das im Gebiet „Mult“ angesiedelt ist, beabsichtigt nach wie vor eine Erweiterung des bestehenden Betriebs in das Gebiet „Hintere Mult“ hinein und in diesem Zuge die Bündelung der bislang drei Betriebssitze (Mannheim, Heppenheim, Weinheim) mit über 200 Mitarbeitern am Standort Weinheim. Das habe die neue Geschäftsführung gegenüber der Stadtverwaltung in einem Gespräch im Dezember 2024 deutlich gemacht und zwischenzeitlich auch in einem Schreiben an den Oberbürgermeister unterstrichen, heißt es in der Vorlage. Konkret strebt B&S eine Entwicklung auf rund 30 000 Quadratmeter an.

Allerdings werde der Bebauungsplan nicht gezielt für bestimmte Unternehmen aufgestellt. Es bleibt offen, welche Unternehmen sich dort ansiedeln werden. Man will für Nachfragen offen sein.

Aufstellungsbeschluss im April 2017

Zur Geschichte des Bebauungsplanes: Die in der Olbrichtstraße ansässige Firma B&S Industrieservice GmbH hatte Interesse bekundet, am Standort Weinheim zu expandieren. Auch andere Unternehmen gaben an, sich in den Bereich „Hintere Mult“ hinein erweitern zu wollen. Zudem traten weitere Betriebe, nicht nur aus Weinheim, an die Stadtverwaltung heran und äußerten die Absicht einer Ansiedlung in der „Hinteren Mult“. Daraufhin erfolgte durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung am 5. April 2017 der Aufstellungsbeschluss, im Mai 2019 den Satzungsbeschluss.  Aber im Sommer 2019 stellten zwei von dem Bebauungsplan betroffene Betriebe Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte den Bebauungsplan nach mündlicher Verhandlung im Mai 2022 für unwirksam. Begründet wurde diese Entscheidung mit zwei formellen Fehlern beim Umgang mit personenbezogenen Daten und Erfordernis einer erneuten Offenlage. Die Stadt entschied sich darauf hin, das Bebauungsplanverfahren im so genannten ergänzenden Verfahren fortzuführen. Damit kann das Planverfahren an dem Punkt wiederaufgegriffen werden, an dem die zur Unwirksamkeit führenden Fehler entstanden sind, das ist im vorliegenden Fall die Offenlage.

Gemeinderat: Bürgerbegehren nicht zulässig

Gegen die Beschlussfassung über die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens richtete

sich ein Bürgerbegehren. Der Gemeinderat entschied in seiner Sitzung am

im März 2023 aber, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, unter anderem weil es sich gegen ein laufendes Bauleitplanverfahren richtet. Diese Rechtsauffassung des Gemeinderats teilt das Regierungspräsidium Karlsruhe. Hiergegen

wurde Anfang Januar von einigen Widerspruchsführern wiederum Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 02. April 2025

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