Weinheim bleibt ein verlässlicher Standort für Investoren und Akteure der Wirtschaft. Der Gemeinderat hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen abgelehnt und damit einem Bürgerentscheid über die Entwicklung des Gewerbegebietes „Hintere Mult“ eine Absage erteilt. Das Gremium schloss sich damit zwei voneinander unabhängigen Rechtsgutachten an, die ein Bürgerbegehren als unrechtmäßig eingestuft hatten. Auch die Verwaltung mit Oberbürgermeister Manuel Just an der Spitze hatte sich dieser Rechtsmeinung angeschlossen.

OB Just sowie der Freiburger Jurist und Verwaltungsrechtsexperte Thomas Burmeister hatten darauf verwiesen, dass die Gemeindeordnung in Bauleitplanverfahren (wie der Aufstellung von Bebauungsplänen) nur Bürgerbegehren bei verfahrenseinleitenden Beschlüssen zulässt. Dieser aber sei beim Bebauungsplan „Hintere Mult“ bereits 2017 im Gremium gefasst worden – vor sechs Jahren. Damals hatte es kein Bürgerbegehren gegeben.

Die Mehrheit im Weinheimer Gemeinderat schloss sich dieser Rechtsauffassung an. Der Gemeinderat als Hauptorgan der Kommune dürfe keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen, so der Tenor.

Im Gemeinderat hatten sich zunächst die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens und deren Berater Dr. Edgar Wunder vom Verein Mehr Demokratie e.V. geäußert.

Oberbürgermeister Manuel Just ging auch grundsätzlich auf das Bürgerbegehren ein. „Es hat einen guten Grund“, so die Einschätzung des OB, „dass ein Bürgerentscheid nicht zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens zulässig ist“. Denn dies würde das Vertrauen der Akteure, vor allem auch in der Wirtschaft, in die Kommunalpolitik und die Verwaltung untergraben.

Ebenso grundsätzlich gab der OB zu Bedenken: „Ich bin sehr für Bürgerbeteiligung, aber sie muss sich an Spielregeln halten.“ Manchmal gewinne er den Eindruck, „Bürgerbeteiligung wird nur dann begrüßt, wenn das Ergebnis der eigenen Meinung entspricht“.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 29. März 2023

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