Wie die Stadt Weinheim aktuell mitteilt, gilt auch weiterhin beim Betreten der städtischen Dienststellen für die Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regelung. Neu hinzu kommt, dass die Personen, die eine Dienststelle aufsuchen, ab Montag, 10. Januar verpflichtet sind, beim Betreten eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards (KN95 und N95) zu tragen. Das entspricht den Vorgaben der Coronaverordnung Baden-Württemberg für Verwaltungsgebäude.

Demnach dürfen externe Personen die Liegenschaften der Stadt nur noch betreten, wenn sie einen Nachweis über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus vorlegen. Als Testnachweis gilt nur ein zertifizierter Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden, oder ein PCR-Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zusätzlich dazu muss die der Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorgelegt werden.

Besuche und Erledigungen auf einer städtischen Dienststelle sind ohnehin schon seit Anfang Dezember nur nach Terminvereinbarung möglich.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 11. Januar 2022