Gute Nachrichten für Katzenfreunde und Tierschützer: Die Große Kreisstadt Weinheim hat jetzt eine Katzenschutzverordnung. Der Gemeinderat hatte sie schon im Sommer 2023 auf den Weg gebracht und beschlossen – nun tritt sie fristgerecht am 26. Januar in Kraft. Die Stadt Weinheim hat die Satzung als Rechtsverordnung bereits auf ihrer Homepage unter „Stadtrecht“ veröffentlicht (https://www.weinheim.de/site/WeinheimRoot/get/documents_E1979988211/weinheim/Dateien/PDF-Dateien/I_01_Referat_OB/Satzungen/KatzenschVO_Weinheim_.pdf).

Das Ordnungsamt der Stadt sieht die Verordnung als „wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Population freilebender Katzen und somit zum vorbeugenden Tierschutz in Weinheim“.  Die Satzung sieht in einem ersten Schritt vor, dass Katzenhalter in Weinheim ihre Freigängerkatzen kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Diese Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll den Prozess der Halterermittlung bei aufgefundenen Katzen vereinfachen und stellt gleichzeitig eine niederschwellige Maßnahme zur Verbesserung der Situation freilebender Katzen dar. Über die Verordnung hinaus sind weitere Maßnahmen wie Kastrationsaktionen unter freilebenden Katzen geplant. Die Entwicklung der Katzenpopulation soll fortlaufend beobachtet werden, um die Wirkung der Katzenschutzverordnung beurteilen zu können.

Konkret heißt das: Freigängerkatzen müssen fälschungssicher und dauerhaft durch die Implantierung eines elektronisch lesbaren Mikrochips oder mittels Ohrtätowierung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Daten des Mikrochips oder der Ohrtätowierung müssen zusätzlich in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden. Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters oder der Halterin kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Damit orientiert sich die Stadt Weinheim an der Muster-Verordnung der Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 24. Januar 2024