Das Land Baden-Württemberg bietet auch im nächsten Jahr ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden, das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Im Mai hat das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz die Ausschreibung für das Programmjahr 2025 veröffentlicht.
Ab sofort können über die Stadt Weinheim für die Ortsteile Sulzbach, Oberflockenbach, Ritschweier und Rippenweier Anträge eingereicht werden. Die Antragsfrist endet in diesem Jahr am 30. September 2024. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten rechtzeitig vorher, bis spätestens 15. September 2024 bei der Stadt Weinheim vorliegen. Nähere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stehen auf der Homepage der Stadt Weinheim unter:
Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Weitere Infos auf: https://www.weinheim.de/startseite/stadtthemen/mitteilung+25_07_24+13_48.html
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 25. Juli 2024