Alles Jahre wieder: Bewohner der Weinheimer Innenstadt haben jetzt wieder die Möglichkeit, ihre Anwohnerparkausweise für 2023 über ein Online-Formular oder auch persönlich im Bürgerbüro am Dürreplatz zu beantragen.

Wer die Online-Beantragung wählt, steuert auf www.weinheim.de (über den Button „Parkausweis“ oben rechts) ein Antragsformular an, das er online ausfüllen und als Dokument speichern  und anhängen kann. Der Antrag sowie eine Kopie des Personalausweises/Passes und eine Kopie des Fahrzeugscheines wird an die Adresse  anwohnerparkausweis@weinheim.de geschickt. Bei Firmenfahrzeugen muss eine Überlassungsbescheinigung des Halters oder Arbeitgebers vorliegen. Die Antragsteller erhalten vom Bürgerbüro nach Eingang der Mail und der erforderlichen Unterlagen eine Rückantwort mit der Zahlungsaufforderung der Gebühr in Höhe von 130 Euro. Nach Eingang der Gebühr bei der Stadtkasse, wird den Antragstellern der Bewohnerparkausweis 2023 zugesendet.

Neben dem E-Mail-Weg können die berechtigten Anwohner auch persönlich im Bürgerbüro ein Antragsformular ausfüllen und abgeben. Möglich ist auch eine Online-Beantragung nach Registrierung über das Service-Portal „Service BW“.

Laut Straßenverkehrsordnung  hat Anspruch auf Erteilung eines kennzeichengebundenen Bewohnerparkausweises, wer melderechtlich in der betroffenen Bewohnerparkzone registriert ist und tatsächlich dort wohnt.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass der Anwohnerparkausweis im Fahrzeug so ausgelegt oder angebracht sein muss, dass er durch die Frontscheibe des Fahrzeugs deutlich und komplett sichtbar ist. Die alten Parkausweise aus dem Jahr 2022 behalten noch vorübergehend bis zum 31. Januar 2023 ihre Gültigkeit.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 20. Dezember 2022

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