Jedes Jahr im Herbst dasselbe Lied: Die Blätter von den Straßenbäumen fallen von den Bäumen, liegen unter anderem auf Gehwegen vor den Häusern – und stellen auch eine Unfallgefahr für Passanten dar. Was manche Hausbesitzer oder auch Mieter vielleicht gar nicht wissen: Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, einen Streifen von 1.50 Meter ab ihrer Grundstücksgrenze zu säubern und damit die Rutschgefahr zu minimieren. Dabei ist Laub laut der „Satzung der Stadt Weinheim über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege“ gleichgesetzt mit Eis und Schnee. Damit die Anlieger es möglichst einfach haben, dieser Pflicht auch nachzukommen, hatten die städtischen Bauhof-Mitarbeiter nun eine Idee: Sie haben jetzt Behälter hergerichtet und mit einer passenden Folie verziert. Zunächst in den Straßen zwischen B3 und „Prankel“, wo viele Bäume am Straßenrand stehen, sollen die „Laubcontainer“ getestet werden, wie Markus Schäfer, der Leiter der Straßenreinigung im Bauhof, erklärt. Die ersten zehn Behälter wurden vom Bauhof abgeladen und auf den Gehwegen abgestellt. Sie sollen erstens für die Anwohner einen Anreiz bieten, die Gehwege vom Laub zu befreien, einen besseren Service, aber auch einen dezenten Hinweis auf die Räumpflicht, denn auch das bloße Errichten von Laubhaufen oder das Laub auf die Straße zu kehren ist nicht erlaubt und verhindert das korrekte Abfließen von Regenwasser. Wenn es in diesen Straßenzügen gut angenommen wird, werden weitere Behälter hergestellt und im Stadtgebiet verteilt. Denn der nächste Herbst kommt bestimmt – und dann fallen wieder Blätter von den Bäumen. Die Laubcontainer und deren Ausstattung wurden der Stadt von der Firma Münch Chemie International gespendet.
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 23. November 2023