Die Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme sinkt befristet von 19 auf 7 Prozent. Dem hat der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Regelung gilt vom 1. Oktober 2022 bis 30. März 2024. Zudem hat die Bundesregierung im letzten Moment die Gasbeschaffungsumlage gekippt. Diese hätte zum 1. Oktober zur Stabilisierung von Gasimporteuren kommen sollen, um das System der Gasversorgung aufrechterhalten zu können. Die Gasbeschaffungsumlage war nicht mehr erforderlich, da die Regierung inzwischen andere Maßnahmen zu deren Rettung ergriffen hatte.

Die Stadtwerke Weinheim werden die Entlastungen aus der Senkung der Mehrwertsteuer und dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage 1:1 an Ihre Kunden weitegeben und arbeiten gerade mit Hochdruck an der Umsetzung der notwendigen Anpassungen.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 14. Oktober 2022