Die Stadtwerke Weinheim GmbH hebt zum 1. April 2024 die Arbeitspreise in den verschiedenen Stromprodukten an, der Grundpreis bleibt stabil und wird nicht erhöht.
Bis Ende März übernehmen die Stadtwerke Weinheim die gestiegenen Kosten, um ihre Kundinnen und Kunden zu entlasten. Ab 1. April gelten dann die neuen Preise. In der Grundversorgung zum Beispiel steigt der Arbeitspreis um 2,056 Cent pro Kilowattstunde netto von aktuell 38,75 Cent auf 41,20 Cent pro Kilowattstunde inklusive aller Abgaben und Steuern. Die weiteren Produkte außerhalb der Grundversorgung ändern sich in einem ähnlichen Umfang. Der Lokalversorger informiert alle Kundinnen und Kunden per Briefanschreiben individuell über die Preisänderung.
Der ursprünglich von der Ampelregierung verabschiedete Bundeshaushalt sah eine Subventionierung der Netzentgelte auf Transportnetzebene in Milliardenhöhe vor. Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Haushaltsentwurf als verfassungswidrig. Als Konsequenz zog die Bundesregierung die bereits zugesicherte Unterstützung wieder zurück. In Kombination mit der ebenfalls sehr kurzfristig angekündigten Änderung der Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) führt dies zur Preiserhöhung.
„Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die zweite Anpassung binnen kurzer Zeit“, sagt Alexander Skrobuszynski, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim. „Da die externen Kosten zuletzt massiv gestiegen sind, können wir diese leider nicht mehr allein tragen. Wir bestimmen die Strompreise nur zum Teil selbst. Die Hälfte des Preises gibt der Gesetzgeber vor. Die für alle unerwarteten Kostensteigerungen durch den Wegfall der Subventionen müssen wir deshalb an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben“, erklärt Alexander Skrobuszynski. Für einen Durchschnittshaushalt von drei Personen mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich Mehrkosten von etwa 6 Euro pro Monat.
Monatlichen Abschlag im Kundenportal selbst anpassen
„Die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben bindet aktuell im Kundencenter der Stadtwerke eine hohe Kapazität, daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung“, appelliert Florian Keller, Teamleiter des Kundencenters. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Weinheim können ihren monatlichen Abschlag über das Kundenportal bei Bedarf selbst anpassen, welches sie unter www.sww.de aufrufen können. Es ist außerdem möglich, den Zählerstand zum Stichtag der Preisanpassung am 1. April 2024 online zu übermitteln. Alles, was Sie zu den gesetzlichen Änderungen jetzt wissen müssen, gibt es unter preise.sww.de.
Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 12. Februar 2024