Die OB-Wahl in Weinheim am 3. Mai wirft ihre Schatten voraus, die Wahlbenachrichtungen an die Haushalte sind zugestellt, wie das Wahlamt im Bürger- und Ordnungsamt mitteilt. Am Abend des 7. April endete die Bewerbungsfrist für Kandidatinnen und Kandidaten. Das Wahlamt prüft jetzt die Einhaltung der vorgeschriebenen Bewerbungskriterien und wird dem Gemeindewahlausschuss am Montag, 13. April (17.30 Uhr öffentlich im Großen Sitzungssaal des Rathauses) die Bewerbungen zur Entscheidung vorlegen. Erst danach steht fest, wer zur Wahl zugelassen wird.

Auch das Wählen wird in der Verwaltung zunehmend digitaler. Zur OB-Wahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich auch durch eine so genannte sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden. Konkret bietet die Stadt die Beantragung eines Wahlscheines per Internet über den einen Link zum Rechenzentrum an. Diesen findet man über das Signet OB-Wahl auf der ersten Seite von www.weinheim.de (links oben).

Direktlink: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08226096

Beim Aufruf des Links erhalten die Wählerinnen und Wähler ein Erfassungsformular für ihre Antragsdaten. Man kann sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. 

Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt. Erfasst werden muss nur das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Absender automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend postalisch zugestellt.

Trotzdem eröffnet die Stadt auch diesmal wieder ein Briefwahlbüro, das ab Mittwoch, 15. April, mit Mitarbeitern des Wahlamtes besetzt ist, die Unterlagen persönlich aushändigen. Ein Ausfüllen des Stimmzettels, also eine Abgabe der Stimme, ist unter Einhaltung des Wahlgeheimnisses im Briefwahlbüro vor Ort möglich.

Öffnungszeitendes Briefwahlbüros ab dem 15.04.

Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Wer noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegen hat, kann auch formlos per E-Mail an wahlamt@weinheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall ist allerdings die Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift anzugeben. 
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet das Wahlamt der Stadt Weinheim, Telefon 06201 82-358 oder 82-561 oder per Mail wahlamt@weinheim.de

Laut Gemeindeordnung sind Bürger im Rahmen der Gesetze zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt. Das Wahlrecht zu den Gemeindewahlen ist also ein Bürgerrecht in der Gemeinde. Bürger der Gemeinde ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), wer außerdem das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt; wer das Bürgerrecht in einer Gemeinde durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuzieht oder dort seine Hauptwohnung begründet, ist mit der Rückkehr wieder Bürger der Gemeinde. 

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 08. April 2026

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