Oberbürgermeister Manuel Just steht zu seinem Wort. Die Stadt Weinheim hält sich mit der Erhöhung des kommunalen Grundsteuer-Hebesatzes zurück, um die Grundsteuer im Haushalt trotz der bundesweiten Neuberechnung möglichst auf dem bisherigen Niveau zu halten. Ein solches Vorgehen hatten Just und Kämmerer Jörg Soballa schon seit Beginn der Diskussion angekündigt und lagen damit auf der Linie der kommunalen Spitzenverbände. Die Kommunen sollten bei der Neuberechnung ihre Einnahmen aus der Grundsteuer „aufkommensneutral“ bleiben, die Berechnung selbst könne die Stadt nicht beeinflussen. Manuel Just bestätigte auch am Mittwoch in der Sitzung des Gemeinderats diese Haltung: „Wir können nicht korrigieren, was auf anderen politischen Ebenen schief gegangen ist, aber wir werden uns nicht durch die Hintertür bereichern“, erklärte er. 

Auf dieser Linie wurde die Verwaltungsspitze nun vom Gemeinderat bestätigt. Das Gremium folgte einer sorgfältigen Berechnung der Kämmerei, die in öffentlicher Sitzung von Kämmerei-Mitarbeiterin Julia Schneider ausführlich erklärt wurde. 

Heraus kam ein Grundsteuer-Hebesatz von 182 Prozent, der mit dem neuen Haushalt in Kraft tritt. Damit liegt die Stadt innerhalb eines so genannten Transparenz-Registers der Landesregierung – unterm Strich allerdings um rund 300 000 Euro unter der bislang eingenommenen Grundsteuer in Höhe von 9,25 Millionen Euro. 188 Prozent wären erforderlich gewesen, um die 9,25 Millionen zu erreichen. Dies sei im Zweifel eine Entscheidung für die Bürger. OB Just verhehlte aber nicht, dass es wohl zum Haushalt 2026 noch Nachbesserungsbedarf geben könnte. Ziel sei es jedenfalls, die Aufkommensneutralität im städtischen Haushalt zu erreichen. 

Der Gemeinderat beschloss indessen, auf die Einführung einer Grundsteuer C auf unbebaute aber bebaubare Grundstücke zu verzichten. OB Just schloss es aber ausdrücklich nicht aus, das Instrument für eine bessere Ausnutzung des Baulandes zu nutzen. Er verwies darauf, dass in Weinheim rund 17 Hektar Baulücken frei sind.

Pressemitteilung der Stadt Weinheim, 17.Oktober 2024

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