„Bürgerbegehren war unzulässig“

„Bürgerbegehren war unzulässig“

„Der Widerspruch vom 30.05.2023 gegen den Bescheid der Stadt Weinheim vom 03.05.2023, wonach das Bürgerbegehren „für den Erhalt der Hinteren Mult“ in Weinheim vom 15.02.2023 unzulässig sei, wird zurückgewiesen.“ Klartext: Das Bürgerbegehren, mit dem eine...
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